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studiengebuehren |
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Studiengebühren - was ist das eigentlich? Studiengebühren sind zunächst einmal nichts anderes, als der Preis für eine empfangene Leistung (in diesem Falle das abstrakte Gut "Bildung"), die man beim "Händler Hochschule" erhält. In Deutschland gibt es Studiengebühren nur an privaten Hochschulen, in den USA und Großbritannien z.B. sind Studiengebühren der Normalfall. Die Höhe der Gebühren legt jede Hochschule selbst fest, das Geld fließt direkt in den Hochschulhaushalt. Die Studiengebühren müssen selbst aufgebracht werden - trotzdem ist interessanterweise die soziale Selektion an den Hochschulen sogar in den USA weniger stark, als beispielsweise in Deutschland: der Sozialbericht des Deutschen Studentenwerkes, wie auch die PISA-Studie und anderen Studien beklagen unter anderem, dass fast nirgendwo in der westlichen Welt der Zugang zur Bildung so sehr durch den Geldbeutel reglementiert werde, wie in Deutschland. Trotz eines öffentlichen Bildungswesens, trotz BAföG, trotz der Gebührenfreiheit von Schulen und Hochschulen. Der Grund dafür ist relativ einfach: Studierende in Deutschland dürfen zwar gratis studieren, die meisten müssen neben ihrem Studium allerdings jobben. 80% aller Studierenden finanzieren ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst. Eine "Stipendienkultur", die die Sicherung des Lebensunterhaltes und die Zahlung etwaiger Studiengebühren ermöglichen würde (wie in den USA und anderen Staaten zumindest in recht beachtlichem Umfang üblich), sucht man in Deutschland vergeblich. Langzeitstudiengebühren (wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen) sind dagegen etwas ganz anderes – Langzeitstudiengebühren sind eine Art "Strafgebühr" für Studierende, die die Regelstudiendienzeit um einen absoluten (z.B. 4 Semester) oder einen relativen (z.B. 50% der Regelstudienzeit) Wert überschritten haben. Vordergründig wirken solche Gebühren nicht unbedingt widersinnig, sie bergen aber mehrere Effekte, die doch arge Zweifel an ihrer Sinnhaftigkeit zulassen. Zunächst einmal: den Langzeitstudierenden gibt es nicht. Studienzeiten verlängern sich aus unterschiedlichsten Gründen: von der miesen materiellen und personellen Ausstattung einiger Institute, die zwangsläufig zu längeren Studienzeiten führt über geplante oder ungeplante Familiengründung bis zum Umstand, dass der Zwang zu jobben, um den Lebensunterhalt zu sichern, häufig mit dem Studium nur bedingt vereinbar ist, gibt es viele Gründe, die sich studienzeitverlängernd auswirken können. Wer also lange studiert, tut dies in aller Regel nicht, weil er die Uni so liebt, sondern weil es aus finanziellen, persönlichen oder schlicht studientechnischen Gründen oft nicht anders möglich ist. Vorteile vom Studierendendasein hat, entgegen der Meinung von Frau Simonis, die womöglich wider besseren Wissens etwas anderes in die Mikrophone blökte, indessen niemand: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen Studierende wie alle anderen Menschen auch und die Studierendenkrankenversicherung gibt’s nur bis zum 14. Semester, längstens aber bis zum 30. Lebensjahr, zudem darf nur maximal 20 Stunden die Woche gejobbt werden, sonst wird der "normale" Krankenversicherungsbeitrag fällig. Stattdessen bekommen Studierende, anders als der Rest der Menschheit, selten Wohngeld und auch sonst kaum staatlichen Goodies: das BAföG läuft gegen Ende der Regelstudienzeit aus (und ist zudem an Studienleistung gekoppelt), wer an einer Hochschule eingeschrieben ist, hat weder Anspruch auf Sozialhilfe, noch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitlosenhilfe. Jemandem, der wegen der Unterausstattung der Hochschule, zwingend notwendiger Erwerbsarbeit, Schwangerschaft etc. demnach zwangsläufig länger studiert eine Strafgebühr aufzudrücken, ist also ziemlich dreist. Und wer wirklich nur pro Forma eingeschrieben ist, verursacht der Uni und der Allgemeinheit erst recht keine Kosten, gehört also per se tatsächlich zu den "billigsten" Bundesbürgern. Studienkontenmodelle knüpfen an den Gedanken von Langzeitstudiengebühren an, sind aber insgesamt wesentlich komplexer (aber auch komplizierter) und zudem etwas flexibler. Das gegenwärtig für Schleswig-Holstein diskutierte Modell setzt sich aus mehreren Aspekten zusammen: zunächst einmal schlicht aus Langzeitstudiengebühren, allerdings erst ab der doppelten Regelstudienzeit (das ist zumindest geplant). Wer also doppelt solang studiert, wie die Regelstudienzeit vorsieht und weiterstudiert, der zahlt. Geplant sind 500 EURO pro Semester. Ferner sieht das Modell vor, dass, wer sich an einer Hochschule einschreibt, ein "Studienkonto" erhält: auf dieses Konto werden Gutscheine in Form von Semesterwochenstunden gebucht, die dann, wenn die jeweilige Lehrveranstaltung in Anspruch genommen wird, vom Konto abgebucht werden sollen. Wer nach den ersten beiden Semestern das Studienfach wechselt, erhält ein neues Konto, wer später wechselt, muss sein altes Konto weiterführen, kriegt die verbrauchte Zeit also nicht ersetzt. Auf das Konto sollen so viele "Semesterwochenstunden" gebucht werden, wie die Regelstudienzeit vorsieht, plus einen Aufschlag von eventuell 10%, die man für zusätzlich zum Pflichtprogramm in Anspruch genommene Lehrveranstaltungen eintauschen kann. Für den Verbrauch des Kontos hat man die doppelte Regelstudienzeit Zeit, ohne Gebühren zahlen zu müssen, wer das Konto nach der Regelstudienzeit plus ein oder zwei Semester bereits verbraucht hat (weil’s so viele interessante Lehrveranstaltungen gab oder weil die eine oder andere Prüfung in den Sand gesetzt wurde und man das Seminar noch mal besuchen musste etc.) und noch keinen Abschluss hat, zahlt hingegen 500 EURO pro weiterem Semester. Wer sein Studium in der Regelstudienzeit plus ein oder zwei Semester schafft und noch ein Guthaben auf seinem Konto hat, kann dieses gegen ein Zweitstudium eintauschen oder später im Beruf kostenlose Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an der Hochschule in Anspruch nehmen, ohne dass ein Rechtsanspruch auf bestimmte Veranstaltungen bestünde... . Was sich hier womöglich liest, wie die Gedanken eines Geisteskranken, ist tatsächlich geplant! Wer schon immer glaubte, dass Schleswig-Holstein und Schilda viel gemeinsam hätten, der sieht sich bestätigt – das Land besitzt tatsächlich den Mut (oder soll man’s Dummheit oder Dreistigkeit nennen?), einer aufgepumpten Hochschullandschaft ein vollkommen überbürokratisches, unpraktikables Modell überzustülpen, das dazu animiert, möglichst wenig zu studieren (um auch ja das Guthaben nicht zu verbrauchen) und unterm Strich mehr kosten als einbringen wird – von der sozialen Selektion und den irrigen Annahmen á la "Langzeitstudiengebühren" ganz zu schweigen. Über die Umsetzbarkeit dieses Modells (Kontenführung, Nachweisbarkeit von in Anspruch genommenen Lehrveranstaltungen etc.) hatte sich offenbar niemand Gedanken gemacht, bevor man es in der Presse großspurig verkündete. Und jetzt? Zunächst einmal wird der AStA keine Politik des leeren Stuhls betreiben: wenn die Landesregierung mit ihrer Ankündigung, Verhandlungsrunden einberufen zu wollen, wirklich ernst macht, dann wird sich der AStA selbstredend an diesen Verhandlungen beteiligen. Dass das Studienkontenmodell aus oben genannten Gründen abzulehnen ist und auch nicht besser wird, wenn man an einzelnen Schräubchen dreht, einzelne Aspekte weglässt und andere hinzudichtet, sollte allerdings auch klar sein. Zu befürchten ist zudem, dass das Modell einen Einstieg bedeutet. Den Einstieg in den Ausstieg des Staates aus dem Bildungswesen. Da das Bildungswesen, ebenso wie die Innere- und die Äußere Sicherheit oder das Steuerwesen aber zu den staatlichen Kernaufgaben gehört und es auch gute Gründe dafür gibt, dass das so ist und so bleibt, wird man nicht nur im, sondern auch vor dem Landeshaus rechtzeitig von uns hören. |
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