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Bundesweites Verbot von Studiengebühren
Die Erfüllung eines lang ersehnten Traumes oder Verfassungsbruch und Mogelpackung?
Groß verkündet die Bundesbildungsministerin auf der Website des Bundesbildungsministeriums: "Studierende und ihre Eltern
brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunftsplanung. Die Bundesregierung hat die Familienförderung deutlich ausgebaut und das BAföG massiv erhöht - dieses Geld darf nicht mit der anderen Hand aus dem
Familienportemonnaie durch Studiengebühren wieder herausgenommen werden!" Das klingt doch vielversprechend. Obwohl: die erhoffte BAföG-Novelle ist natürlich nicht eingetreten. Sie wurde vom Kanzler persönlich
verhindert, weil der Mut (vielleicht auch einfach nur die Muse) fehlte, das bestehende System komplett zu renovieren. Aber wer will es Frau Bulmahn auch verdenken, wenn sie das, was ihr Ministerium produziert, nur etwas
selektiv wiedergibt... Ebenso selektiv muß wohl auch die Wahrnehmung gewesen sein, als es um das Studiengebührenverbot in der aktuellen HRG-Novelle ging. Unabhängig davon, ob man Studiengebühren befürwortet oder ablehnt,
wird sich mancher wohl gefragt haben, ob der Bundesgesetzgeber solch ein Gesetz überhaupt beschließen darf. Zumindest zweifeln darf man, denn im Artikel 75 des Grundgesetzes steht, daß der Bund das Recht hat, unter den
Voraussetzungen des Artikels 72 Rahmenvorschriften für die Gesetzgebung der Länder zu erlassen und zwar u.a. über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens. Das darf er aber nur dann, wenn und soweit die Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Daß genau dies nicht der Fall ist, meint
u.a. der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Klaus Landfried: "Für ein solches Gesetz besteht erstens kein Bedarf, zweitens hat der Bund dafür nicht die Zuständigkeit." Schließlich stelle man sich den
umgekehrten Fall vor… eine andere Bundesregierung würde ein Studiengebührengebot ins HRG schreiben, alle Länder also dazu zwingen, von den Studierenden Geld einzutreiben. Nicht nur, dass diese Vorstellung etwas absurd
wirkt, die Landeskultusministerinnen und –minister würden (zurecht) darauf hinweisen, dass sich der Bund aus derlei Angelegenheiten herauszuhalten habe. Und was für ein Studiengebührengebot gilt, muß auch für ein
Studiengebührenverbot gelten. Daß Frau Bulmahn wohl selbst daran zweifelte, daß das Verbot von Studiengebühren in die Kompetenz des Bundes fällt, wird schon daran deutlich, daß sie zunächst versuchte, ein solches
Verbot über die Kultusminnisterkonferenz (eine Art Koordinationsgremium, das die Länder für die Zusammenarbeit im Bildungssektor gegründet haben) zu erwirken. Daß sie dort einen Korb bekam, nahm sie wohl zum Anlaß, das
vermeintliche Verbot via Bundesgesetz zu erzwingen: und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt. So edel ihr Motiv, das bundesweite Verbot von Studiengebühren, wohl auch sein mag: der Zweck heiligt nicht immer die Mittel.
Im Zuge der Europäischen Einigung gehen dem Bundesgesetzgeber zwar sukzessive die Kompetenzen verloren, daß er aber versucht, dies dadurch zu kompensieren, indem er die letzten noch verbliebenen Kompetenzen der Bundesländer an
sich rafft und dies auch noch als großen politischen Sieg zu verkaufen versucht, ist nicht nur dreist, sondern eben auch verfassungsrechtlich nicht ganz unbedenklich. Aus eben diesem Grunde ist das Gesetz auch einstweilen im
Bundesrat gescheitert und schmort zunächst im Vermittlungsausschuß. Warten wir ab, zu welchem Ergebnis die Vermittler kommen. Der Schluß liegt nahe, daß dieses Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode ein reines
Wahlkampfmanöver sein könnte, von dem man selbst nicht glaubt, daß es dem Bundesrat, spätestens aber dem Bundesverfassungsgericht, standhält. Außerdem ist dieses Gesetz alles andere als ein wirkliches Verbotsgesetz. Es
ermöglicht nämlich als "Ausnahme" die bildungspolitisch sinnlosesten Formen der Studiengebühren, nämlich die studiendauerabhängigen Studiengebühren ("Langzeitstudiengebühren") und die studienmengenabhängigen
Studiengebühren ("Studienkonten"): mit dem Gesetz zur Studiengebührenregelung verstößt die Bildungsministerin gegen den Parteitagsbeschluß der SPD vom November 2001, mit dem die generelle Ablehnung von Studiengebühren
beschlossen wurde. Ferner widerspricht das Gesetz der rot-grünen Koalitionsvereinbarung, in der ebenfalls ein generelles Studiengebührenverbot festgeschrieben ist.
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