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Seitdem die Katze aus dem Sack bzw. das Studienkontenmodell auf dem Tisch liegt, werden wilde Vergleiche zu
vermeintlich funktionierenden Modellen in anderen Bundesländern gezogen. Doch wahre Informationen sind rar. In diesem Artikel zeigen wir Euch, was in anderen Bundesländern tatsächlich in Sachen "Student zahlt
Geld fürs Studieren" passiert, egal ob man das dann Bildungsguthaben, Studiengebühren oder Studienkontenmodell zur Vermeidung vorgenannter Gebühren nennt.
Angefangen hat alles im Südwesten unseres
Landes, nämlich im schwarz-gelb regierten Baden-Württemberg. Seit dem WS 1998/1999 zahlen dort Studierende, die die vorgesehene Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten haben, Studiengebühren in Höhe
von DM 1.000 pro Semester. Das sind bekanntlich 511. Das Ganze nennt sich dann "Bildungsguthaben". Gut hat man aber leider nicht die Bildung, sondern eben nur die Regelstudienzeit plus ein bißchen was...
Abgesehen davon handelt es sich nicht um "Studiengebühren", das wäre ja potentiell sozialunverträglich, sondern lediglich um eine kleine "Verwaltungspauschale". Soweit man die Entwicklung der
Studierendenzahlen seit Einführung dieser Gebühren schon beurteilen kann, scheint sich die Zahl der sog. "Langzeitstudierenden" allerdings auf einem ziemlich hohen Niveau zu stabilisieren. Schade
eigentlich für die Landesregierung, wollte man doch eigentlich die angeblich so "bequemen" Studenten zum schnellen Abschluß des Studiums bewegen.
Nichtsdestotrotz scheint das baden-württembergische
Modell den Bildungsministern einiger anderer Bundesländer ganz gut zu gefallen, hat man doch eine so bequeme Einnahmequelle aufgetan. Außerdem bekommt man so ja auch gleich einen Sündenbock, wenn‘s mit den
Hochschulen immer weiter bergab geht: Schuld an der Misere sind ja... genau, richtig geraten, eventuell eben genau die Langzeitstudierenden. Aber genug der Spekulationen, wenden wir uns lieber wieder den Fakten zu.
Das lauteste Interesse kommt erstaunlicherweise aus Niedersachsen, aber auch im Saarland, in Hamburg und in Bayern denkt man über die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende nach. Während nach
Auskunft des AstA der Universität des Saarlandes derzeit keine konkreten Schritte von der Landesregierung unternommen werden, so hat man in Bayern schon mal eine Studie über die Akzeptanz von Studiengebühren in Höhe
von ca. 500 in Auftrag gegeben. Das ist nun ungefähr so zu fragen, ob man seinen Kaffee mit oder ohne Zucker trinkt, ohne zu fragen, ob überhaupt jemand Kaffee möchte.
In Niedersachsen sollen in naher Zukunft
Langzeitstudiengebühren eingeführt werden. In Anlehnung an das Bildungsguthabenmodell von Baden-Württemberg wird es ein allgemeines Studiengebührengesetz geben. Das allergrößte Problem ist dabei, daß Niedersachsen
das erste SPD regierte Land ist, das Studiengebühren einführt und damit unheimliche Signalwirkung auch auf die Bundesebene hat. Ist die Büchse der Pandora eben erst mal geöffnet... . (Bundes-) Ministerin Edelgard
Bulmahn hat sich zwar brav gemäß des letzten Parteitagsbeschlusses der SPD gegen Studiengebühren ausgesprochen, nur kann man nun das Studienkontenmodell als die bessere Alternative verkaufen. Vermutlich wird sich
das auch in der angekündigten Studiengebührenregelung im Hochschulrahmengesetz widerspiegeln.
Letztes Jahr haben Rheinland-Pfalz (SPD/FDP-Koalition) und Nordrhein-Westfalen (SPD/Grüne-Koalition) sich jeweils
auf die Einführung eines Studienkontenmodells festgelegt.
In Rheinland-Pfalz ist vorgesehen, das Studienkonto als Fachkonto zu führen. Das heißt, man erhält in seinem gewählten Studiengang die laut
Studienplan erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) zuzüglich eines Aufschlages von 20 %, darüberhinaus benötigte SWS sind gebührenpflichtig. Daneben soll mit den Hochschulen diskutiert werden, inwieweit ein
Generalkonto-Modell sinnvoller sein könnte. Hier bekäme jeder Student ca. 200 SWS zu freien Verwendung. Die Sinnhaftigkeit des Studienkontenmodells allgemein mag dahingestellt bleiben, jedoch scheint der
bürokratische Aufwand bei der Umsetzung an den Hochschulen immens.
Immerhin:
In Nordrhein-Westfalen soll die Höhe der semesterweisen Abbuchung freibleiben. Grenzen sind hier die doppelte
Regelstudienzeit bzw. das Studienkonto in Höhe der SWS laut Studienplan des jeweiligen Faches plus 20 %. Immerhin soll eine Promotion kostenfrei bleiben, selbst wenn im Studium das Kontingent an SWS verbraucht wurde.
Schleswig-Holstein, d.h. unsere Ministerin, möchte in jedem Fall ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer und plant deshalb eine Orientierung am Modell "NRW".
Allerdings
entsteht der Eindruck eines mißratenen Kochrezepts: Man nehme 3/4 NRW und einen guten Schuß Pfalz, verrühre mit der süddeutschen Argumentation und würze mit einer Prise Parteitagsbeschluß. Wir können hier nur sagen:
Dieses Studienkontenmodell schmeckt uns nicht!
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